Stichwort: Verkehrswert

Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90% vor.
Verkehrswertabweichung V ZR 249_12.pdf
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Das Oberlandesgericht hat hat im Ausgangspunkt zutreffend darim Ausgangspunkt zutreffend dargelegtgelegt, dass es bei der Bewertung von Immobilien - anders als bei genau messbaren Bilanzposten - kein exakt richtiges oder falsches Ergebnis gibt (BGH, Urteil vom 23. November 1962 November 1962 VV ZR 148/60, WM 1963, 290, 291). Vielmehr ist die Grundstücksbewertung notwendig mit Unschärfen behaftet und deshalb nicht fehlerhaft, solange sich das Bewertungsergebnis im Rahmen zulässiger Toleranzen bewegt. Fehlerhaft ist das Ergebnis erst dann, wenn es als solches nicht mehr vertretbar ist. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Verkehrswertermittlung Schwankungsbreiten von 18% bis 20% als unvermeidbar und noch vertretbar angesehen worden. ...
Verkehrswertabweichung XI ZB 12_12.pdf
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... Mit dieser Definition soll erkennbar der Normalfall eines Grundstücksverkaufs beschrieben und zum Maßstab für die Wertermittlung gemacht werden. Für diesen ist es - auch nach deutschem Rechtsverständnis - typisch, dass die Kaufgelegenheit prinzipiell für jedermann bestand ("offen am Markt"). ...
Jedermanprinzip V ZR 192_10.pdf
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Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung davon abhängt, dass ein Nachbar die Mitnutzung seiner Leitungen auf freiwilliger Basis (weiterhin) gestattet, ist mit einem Fehler behaftet.
boG Rechte V ZR 185_10.pdf
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Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Ver-kehrswerts einer Immobilie.
Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverf[...]
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a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens
möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde.
b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung
ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode)
festgelegt.
Zur Anwendbarkeit der Wertermittlungsver[...]
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© Dipl.-Ing. Ralf Kranich