Stichwort: Erbbaurecht

Einem Heimfallanspruch kommt keine dingliche Wirkung zu. Sind dessen Voraussetzungen bei einem früheren Erbbauberechtigten eingetreten, kann er daher nicht gegen den Erwerber des Erbbaurechts geltend gemacht werden.
Heimfall V ZR 165_14.pdf
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Die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses baurechtlich zulässige Ausnutzung des Erbbaugrundstücks ist für das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung eines Erbbaurechtsvertrages regelmäßig ein wesentlicher Umstand; als solcher kann sie Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB sein.
Äquivalenzprinzip V ZR 208_12.pdf
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Die vom Schiedsgutachter aufgrund vertraglicher Anpassungsklausel festgesetzte Erbbauzinserhöhung ist nicht offenbar unbillig, wenn diese Leistungsbestimmung nur um 16,79% über dem vom Gericht für angemessen gehaltenen Ergebnis liegt.
Ergebnisabweichung Gutachter Gericht V Z[...]
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© Dipl.-Ing. Ralf Kranich